Was ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

Eine ernährungstherapeutische Beratung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V durch einen qualifizierten Ernährungsberater - von den Krankenkassen anerkannten Leistungserbringer: Diätassistent/in oder Diplom-Oecotrophologe/in mit Fortbildungszertifikat.

Erforderlich sind eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit Nennung der Diagnose und formaler Empfehlung der Ernährungstherapie bei Bedarf ein Kostenvoranschlag des Leistungserbringers.  

Wer stellt die Bescheinigung aus?

Jeder behandelnde Arzt kann seinem Patienten eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungsberatung/Ernährungstherapie ausstellen. Es handelt sich dabei um eine budgetneutrale Verordnung. 

Wird die Ernährungsberatung/-therapie von der Krankenkasse übernommen?

Die meisten Krankenkassen zahlen einen Anteil einer Ernährungsberatung. Die Beträge, die übernommen werden, unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Es werden bis zu 85 % der Kosten übernommen.

Information zur ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungstherapie (§ 43 SGB V)

Die Zuweisung ist für Ärzte budgetneutral